Sehen Sie Krisen auch als Chance?
Personalumbau und -Rückbau sind immer komplex und somit heikel. Nicht selten fehlen hier Erfahrungen für griffige Strategien zur Sicherung des Images, Employer Brandings sowie robusten Zukunftsbildes. Was ist bekannt, was ist erlaubt, was nicht?
Die CTS Group AG ist Ihnen möglicherweise eher als Spezialistin für verhaltensbasierte Führung und Teamentwicklung bekannt
Unbekannt – weil über viele Jahre stets dezent im Hintergrund geführt – sind unsere Projekte im Personalrückbau, so zum Beispiel:
CTS Impulse AG ist Ihnen mit 17‘000 Newplacement-Begleitungen an fünf Standorten möglicherweise bekannt.
Unbekannt ist – dank Digitalisierung und eigener Transformation – die markante Preisreduktion im Vergleich zum Marktstandard
Verantwortlich hierfür zeichnet der Gründer und geschäftsführende Partner, Urs Thierstein. Er wirkte bereits 2007 als Co-Autor beim Thema Sozialplangestaltung von Swissconsultants: „Strukturwandel trifft Sozialpartnerschaft“ mit. Seine Coaching- und Experten-Teams sind so aufgestellt, dass sich die Unternehmung weitgehend aufs Tagesgeschäft konzentrieren kann. Gemeinsam werden die Akzente gesetzt, ob und welche internen Ressourcen eingesetzt werden und was zu welchem Zeitpunkt wo und wie kommuniziert wird. Der Schlüssel zum Erfolg ist immer die professionelle Vorbereitung im kleinstmöglichen Kreise.
Stellen Sie Ihre Weichen frühzeitig richtig. Diskutieren Sie bei ersten Anzeichen mit
Urs Thierstein, Co-Autor von Strukturwandel trifft Sozialpartnerschaft
Soll ein Massenentlassungsverfahren vermieden werden, können zeitlich gestaffelte Entlassungen in Frage kommen. Unter gewissen Umständen sind gestaffelte Entlassungen aus organisationstechnischen Gründen des Unternehmens nötig.
DroitActif klärt Sie auf über die Rechtmässigkeit von gestaffelten Entlassungen, über mögliche Verstösse und Risiken.
Ein Massenentlassungsverfahren beinhaltet mehrere formale Schritte wie namentlich die Einberufung der Personalkommission oder aller Mitarbeitenden, das Konsultationsverfahren, das freiwillige oder obligatorische Aushandeln eines Sozialplans, die Anzeige der beabsichtigen Massenentlassung an unsere Behörden und die Mitteilung der Entlassungen.
Die Dauer der Schritte und die zu treffenden Massnahmen unterscheiden sich stark je nach Umständen des Einzelfalles und Unternehmensgrösse und -Struktur.
Das Erstellen einer auf das Unternehmen abgestimmten Planung ermöglicht ein optimales Vorgehen im Verfahren. Der Vorbereitung der Führungskräfte und Kommunikationsteilschritte kommt grösste Bedeutung zu.
Das Konsultationsverfahren für die Mitarbeitenden ist von grundlegender Bedeutung: Eine gut aufgestellte Personalkommission ist einer der Schlüssel gemeinsamen Erfolgs.
Und bei einem Verstoss gegen diese Pflicht gelten die Entlassungen als missbräuchlich. Unser Team begleitet Sie bei der Aufgleisung des Konsultationsverfahrens und bei der Erstellung der verschiedenen an das Personal oder die Personalvertretung gerichteten Dokumente.
Unser Team unterstützt Sie bei der Erstellung und Aushandlung eines Sozialplans, der dem rechtlich vorgegebenen Grundsatz der Gleichbehandlung nachkommt.
Unser Team unterstützt Sie bei der Erstellung der an diese Behörde gerichteten Dokumente. Wir können Sie bei den Behörden auch vertreten.
Bei Massenentlassungen kommt es vor, dass Gewerkschaften innerhalb des Unternehmens aktiv werden oder sogar, dass das Personal streikt. In solchen Situationen unterstützt Sie ein erfahrenes Team.
In zahlreichen Sonderfällen, die bei einer Massenentlassung auftreten können, wird ein auf den jeweiligen Fall abgestimmter Umgang erfordert:
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Für eine erste Lagebeurteilung zum frühest möglichen Zeitpunkt: