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Umstrukturierung und Personalrückbau

souveräne führung durch die krise oder bei der Umstrukturierung

Sehen Sie Krisen auch als Chance?

Personalumbau und -Rückbau sind immer komplex und somit heikel. Nicht selten fehlen hier Erfahrungen für griffige Strategien zur Sicherung des Images, Employer Brandings sowie robusten Zukunftsbildes. Was ist bekannt, was ist erlaubt, was nicht?

Die CTS Group AG ist Ihnen möglicherweise eher als Spezialistin für verhaltensbasierte Führung und Teamentwicklung bekannt

Unbekannt – weil über viele Jahre stets dezent im Hintergrund geführt – sind unsere Projekte im Personalrückbau, so zum Beispiel:

  • 25 ICT-Spezialisten aus einer Abteilung von 175 MA in drei Monaten
  • Verschiebung Produktionsstätte in den Osten – 30% Produktionssteigerung zur Vorratssicherung während Transitionphase. Einführung der Mitarbeiter. Werkschliessung.
  • Abbau um einen Drittel und zwei Jahre später Schliessung einer Privatbank
  • 220 Personen an 10 Standorten in vier Monaten, Deutsch und Französisch, inkl. Entwicklung und Abschluss Sozialplan, Wahl und Moderationsunterstützung einer Personalkommission
  • und die Tatsache, dass alle kleinen und grossen Projekte dank einem Masterplan unbemerkt der Medien abliefen

CTS Impulse AG ist Ihnen mit 17‘000 Newplacement-Begleitungen an fünf Standorten möglicherweise bekannt.

Unbekannt ist – dank Digitalisierung und eigener Transformation – die markante Preisreduktion im Vergleich zum Marktstandard

  • dank plattform- und videogestütztem Newplacement via secure.impetus.swiss
  • und besonderer Begleitung von Familien-Versorgenden

Verantwortlich hierfür zeichnet der Gründer und geschäftsführende Partner, Urs Thierstein. Er wirkte bereits 2007 als Co-Autor beim Thema Sozialplangestaltung von Swissconsultants: „Strukturwandel trifft Sozialpartnerschaft“ mit. Seine Coaching- und Experten-Teams sind so aufgestellt, dass sich die Unternehmung weitgehend aufs Tagesgeschäft konzentrieren kann. Gemeinsam werden die Akzente gesetzt, ob und welche internen Ressourcen eingesetzt werden und was zu welchem Zeitpunkt wo und wie kommuniziert wird. Der Schlüssel zum Erfolg ist immer die professionelle Vorbereitung im kleinstmöglichen Kreise.


Stellen Sie Ihre Weichen frühzeitig richtig. Diskutieren Sie bei ersten Anzeichen mit
Urs Thierstein, Co-Autor von Strukturwandel trifft Sozialpartnerschaft

 

  • Ab welcher Anzahl Entlassungen gelten diese als Massenentlassung?
  • Welches Verfahren gilt es anzuwenden?
  • Welches sind die verschiedenen Schritte bei einem Massenentlassungsverfahren?
  • Welches sind die Rechte des Personals?
  • Muss der Arbeitgeber einen Sozialplan bewilligen?
  • Wie ist das Vorgehen bei Entlassungen in verschiedenen Filialen oder an verschiedenen Produktionsstandorten?
  • Wie ist das Vorgehen, wenn der Arbeitgeber über keine Personalkommission verfügt?

Gestaffelte Entlassungen

 

Soll ein Massenentlassungsverfahren vermieden werden, können zeitlich gestaffelte Entlassungen in Frage kommen. Unter gewissen Umständen sind gestaffelte Entlassungen aus organisationstechnischen Gründen des Unternehmens nötig.

DroitActif klärt Sie auf über die Rechtmässigkeit von gestaffelten Entlassungen, über mögliche Verstösse und Risiken.

Planung der Verfahrensschritte

 

Ein Massenentlassungsverfahren beinhaltet mehrere formale Schritte wie namentlich die Einberufung der Personalkommission oder aller Mitarbeitenden, das Konsultationsverfahren, das freiwillige oder obligatorische Aushandeln eines Sozialplans, die Anzeige der beabsichtigen Massenentlassung an unsere Behörden und die Mitteilung der Entlassungen.

Die Dauer der Schritte und die zu treffenden Massnahmen unterscheiden sich stark je nach Umständen des Einzelfalles und Unternehmensgrösse und -Struktur.

Das Erstellen einer auf das Unternehmen abgestimmten Planung ermöglicht ein optimales Vorgehen im Verfahren. Der Vorbereitung der Führungskräfte und Kommunikationsteilschritte kommt grösste Bedeutung zu.

Kunsultationsverfahren für die mitarbeitenden

 

Das Konsultationsverfahren für die Mitarbeitenden ist von grundlegender Bedeutung: Eine gut aufgestellte Personalkommission ist einer der Schlüssel gemeinsamen Erfolgs.
Und bei einem Verstoss gegen diese Pflicht gelten die Entlassungen als missbräuchlich. Unser Team begleitet Sie bei der Aufgleisung des Konsultationsverfahrens und bei der Erstellung der verschiedenen an das Personal oder die Personalvertretung gerichteten Dokumente.

Sozialplan

 

Unser Team unterstützt Sie bei der Erstellung und Aushandlung eines Sozialplans, der dem rechtlich vorgegebenen Grundsatz der Gleichbehandlung nachkommt.

 

Vorgehen beim kantonalen Arbeitsamt

 

Unser Team unterstützt Sie bei der Erstellung der an diese Behörde gerichteten Dokumente. Wir können Sie bei den Behörden auch vertreten.

 

Gewerkschaften und Streik

 

Bei Massenentlassungen kommt es vor, dass Gewerkschaften innerhalb des Unternehmens aktiv werden oder sogar, dass das Personal streikt. In solchen Situationen unterstützt Sie ein erfahrenes Team.

  • Haben die Gewerkschaften das Recht, das Unternehmensgrundstück zu betreten
  • Unter welchen Bedingungen kann die Gewerkschaft das Personal bei einem Konsultationsverfahren beschlussfähig vertreten?
  • Wann ist ein Streik widerrechtlich?
  • Über welche Handlungsmöglichkeiten verfügt der Arbeitgeber, um einen Streik zu beenden?
  • An welche Behörde muss man sich wenden?

 

UMgang mit Sonderfällen

 

In zahlreichen Sonderfällen, die bei einer Massenentlassung auftreten können, wird ein auf den jeweiligen Fall abgestimmter Umgang erfordert:

  • Was geschieht mit Mitarbeitenden, die während des Konsultationsverfahrens abwesend sind?
  • Müssen in der Schweiz tätige ausländische Mitarbeitende oder im Ausland beschäftigte Mitarbeitende berücksichtigt werden?
  • Was geschieht mit Mitarbeiterinnen im Mutterschaftsurlaub oder mit Mitarbeitenden, die während der Konsultation krankgeschrieben sind?
  • Welches ist das Vorgehen, wenn am Datum der Schliessung des Unternehmens oder der Filiale bestimmte arbeitsunfähige Mitarbeitende immer noch unter Kündigungsschutz stehen?
  • Was geschieht mit Abgangsentschädigungen, die schon an einen Mitarbeiter überwiesen wurden, der anschliessend bei einer Tochtergesellschaft angestellt wird oder dem eine andere Funktion angeboten wird?
  • Können Lernende in eine Massenentlassung miteinbezogen werden?

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Für eine erste Lagebeurteilung zum frühest möglichen Zeitpunkt: